02.05.2026 – 02.05.2026

Pre-Olympic-Youth-Cup (POYC)

Sport / Gerätturnen weiblich

Die Philosophie des Pre-Olympic-Youth-Cup (POYC) in Ergänzung zum traditionellen RTB-Pokal besteht seit 2008 im Aufbau und der Stärkung junger Turnerinnen gegenüber internationaler Konkurrenz in Vorbereitung auf die neu eingerichteten Olympischen Jugendspiele, die 2010 erstmals in Singapur stattgefunden haben.

Bis einschließlich 2007 gab es im RTB den RTB-Pokal für die Altersklassen 11 bis 16 Jahre und älter und den RTB-Mini-Pokal für die ganz jungen Turnerinnen der Altersklassen 9 und 10. Der „klassische“ RTB-Pokal wurde somit durch internationale Turnerinnen aufgewertet.

Seit 2008 ist der Pre-Olympic-Youth-Cup daher ein Aufbauwettkampf und internationaler Vergleich für junge Turnerinnen auf dem Weg zu den Olympischen Spielen der Jugend.

Ort

Turnzentrum der Deutschen Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln

Downloads & Links

Startberechtigt beim Wettkampf ist, wer die DTB-ID besitzt und eine gültige Jahresmarke sowie das Startrecht Gerätturnen-Einzel besitzt. Der Pre-Olympic-Youth-Cup ist ein Einzelwettkampf. Es können nur Einzelturnerinnen gemeldet werden. 

In allen Wettkampfklassen werden maximal 32 Turnerinnen zugelassen. Sollten sich mehr als die maximal zugelassenen Turnerinnen melden, wird nach Meldeeingang im DTB GymNet entschieden. Alle weiteren Turnerinnen werden auf eine Warteliste gesetzt, welche ebenfalls nach Eingangsdatum der Meldung im GymNet erstellt wird.

Jeder teilnehmende Verein meldet je angefangene 3 Turnerinnen je Wettkampfklasse eine/n Kampfrichter/in mit mindestens einer gültigen nationalen Lizenz (A-Lizenz) für den CdP 2025-2028. Sollten Turnerinnen über unterschiedliche Vereine gemeldet werden, aber zum gleichen Stützpunkt gehören kann dies bei der Kampfrichtermeldung berücksichtigt werden. Hierbei ist jedoch unbedingt der Stützpunkt anzugeben. In diesem Fall gilt: Jeder Stützpunkt meldet je angefangene 3 Turnerinnen je Wettkampfklasse eine/n Kampfrichter/in mit mindestens einer gültigen nationalen Lizenz (A-Lizenz) für den CdP 2025-2028. 

Die namentliche Kampfrichtermeldung muss bis spätestens Freitag, 17.04.2026 über den folgenden Link

Die Kosten der Kampfrichter/innen gehen zu Lasten der meldenden Vereine. Gemeldete Kampfrichter/innen müssen auch zur Verfügung stehen, wenn der betroffene Verein am Wettkampftag nicht antritt. Sollten Kampfrichter/innen am Wettkampftag nicht erscheinen, ist ein Strafgeld von 200,00 € pro fehlender/fehlendem Kampfrichter/in zu zahlen. Ersatz-Kampfrichter/innen können vom RTB gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € je Kampfrichterin gestellt werden. Wird kein/e Kampfrichter*/n gemeldet, fällt je fehlender/fehlendem Kampfrichter*in ein Strafgeld in Höhe von 200,00 € an.