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RTB

 

Wir, der Rheinische Turnerbund e.V. 

SCHLOER-SCHRÖTER-HILFSWERK

Verein leistet finanzielle Unterstützung

Vermutlich wissen nur wenige Turnfreundinnen und Turnfreunde, mit welcher Absicht das Schloer-Schröter-Hilfswerk seinerzeit gegründet wurde. Gemäß § 4 der aktuell geltenden Satzung (beschlossen 1992, zuletzt geändert am 10. September 2018) sind die Zwecke des Vereins die folgenden:

4.

Zweck des SSH ist die Förderung des Sports sowie der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

4.1

Mitglieder der Vereine und Abteilungen, welche dem SSH über die Turnverbände/-gaue im RTB angeschlossen und durch turnerische Unfälle oder sonstige Ereignisse in eine Notlage geraten sind, zu unterstützen.

4.2

Mitgliedern der Vereine und Abteilungen, welche dem SSH über die Turnverbände/-gaue im RTB angeschlossenen sind, einen Zuschuss zur Teilnahme an einer Erholungs-, Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme zu gewähren, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, am Leben in der turnerischen Gemeinschaft teilhaben zu können; Maßnahmen in der Rheinischen Landesturnschule sind zu bevorzugen.

4.3

Eltern und Kinder der Vereine und Abteilungen, welche dem SSH über die Turnverbände/-gaue im RTB angeschlossen und im turnerischen Bereich aktiv sind, einen Zuschuss zur Teilnahme an einer Erholungs-, Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme zu gewähren, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, am Leben der turnerischen Gemeinschaft teilhaben zu können; Maßnahmen in der Rheinischen Landesturnschule in Bergisch Gladbach sind zu bevorzugen.

Einen Antrag auf entsprechende Unterstützung kann dabei keine Einzelperson stellen. Vielmehr muss die Antragstellung der jeweilige Verein, dem diese Person als Mitglied angehört, vornehmen. 

Voraussetzung ist allerdings, dass der Verein – über einen Turngau/-verband – dem RTB angeschlossen und dieser Turngau/-verband wiederum Mitglied im Schloer-Schröter-Hilfswerk ist. Schließlich muss der jeweilige Turngau/-verband zu dem Antrag auch eine Stellungnahme abgeben.

Zwar sieht die Satzung unter § 4 vor, dass Mitglieder des Vereins die Mitglieder des Vorstandes (des Schloer-Schröter-Hilfswerks), der RTB (vertreten durch ein Mitglied des Präsidiums) und die Turngaue/-verbände im RTB (vertreten durch ihre Vorsitzenden oder deren Vertreter) sind. Allerdings gehören dem Verein nicht (mehr) alle Turngaue/-verbände als Mitglied an.

Das Antragsformular und die Hinweise zur Antragstellung stehen auch hier auf der RTB-Homepage unter der Rubrik „Weiteres”, Unterrubrik „Downloads & Dokumente” als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung und kann zudem in der RTB-Geschäftsstelle (Tel.: 0 22 02/20 03-22, E-Mail: sekretariat@rtb.de) angefordert werden.

Selbstverständlich werden alle eingehenden Anträge diskret behandelt. Über die Anträge sowie über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet verantwortlich der Vorstand des Schloer-Schröter-Hilfswerks.

Für evtl. auftretende Fragen zum Schloer-Schröter-Hilfswerk (Möglichkeiten Unterstützung zu erfahren, Antragstellung etc.) steht die Vorsitzende des Vereins, Sabine Schütt-Schlarb (E-Mail: BiniSch(at)web.de), als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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