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Abgabefrist der LSB-Bestandserhebung 2024 wird verlängert


Die Bestandserhebung 2024 ist in vollem Gange. Bislang liegen dem LSB NRW noch nicht alle Meldungen der Sportvereine vor. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Portalumstellung hat der LSB NRW entschieden, die Abgabefrist bis Mittwoch, 27. März 2024 zu verlängern. Auch in den vergangenen Jahren wurden die Fristen großzügig verlängert, um möglichst aktuelle Zahlen zu erheben. Am 1. April 2024 wird der LSB NRW dann bei den säumigen Vereinen die Bestandszahlen aus dem Vorjahr übernehmen und die Erhebung 2024 abschließen.

 

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